Mitmach-Aktionen 2024

Wir gehen in Verantwortung!

Um den Waldhof mit seiner 600 Jahre alten Geschichte zu ehren und zu erhalten, packen wir alle zusammen an. Gemeinsam pflegen wir ökologisch achtsam das Außengelände, um die enorme Artenvielfalt am Ort zu erhalten. Außerdem fokussieren wir uns auf die Pflege und den Erhalt der denkmalgeschützen Gebäude.

Als Teil der Mitmach-Aktionen bieten wir immer Kennenlern-Zeiten mit Check-in und Körperachtsamkeitsübungen an.
Zusammen anpacken, etwas Sinnvolles tun und dabei noch nette Menschen treffen! Der Waldhof freut sich über jede helfende Hand.

Die Termine findest du unten im Anmeldeformular.

Wir freuen uns auf dich und deine Mithilfe! 🙂

Anmeldung zu Mitmach-Aktionen

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von 10:00 bis 18:00 Uhr
Besondere Einladung auch an internationale Menschen. Schwerpunkte: Alles, was Spaß macht!
von 10:00 bis 18:00 Uhr
von 10:00 bis 18:00 Uhr
von 10:00 bis 18:00 Uhr
von 10:00 bis 18:00 Uhr
Der/Die TeilnehmerIn beteiligt sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Er/Sie trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm/ihr oder dem von ihm benutzten Werkzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Insbesondere haftet der/die TeilnehmerIn gegenüber dem Veranstalter für das Werkzeug und die eventuell damit verbundenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter auf Ersatz von Schäden, die durch den/die TeilnehmerIn verursacht wurden, stellt der Teilnehmer den Veranstalter auf erste Anforderung hin frei. Für Schäden, die an dem vom TeilnehmerIn benutzten Werkzeug durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass der/die TeilnehmerIn den Anweisungen der MitarbeiterIn des Veranstalters nicht Folge geleistet hat, übernimmt der/die TeilnehmerIn uneingeschränkte Haftung. Der/die TeilnehmerIn erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, dem Grundstückseigentümer, allen Nutzungsberechtigten auf dem Grundstück, dem Straßenbaulastträger und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss erfasst jedoch nicht Ansprüche gegenüber der Haftpflicht- und Unfallversicherung und für durch diese Versicherungen gedeckte Ansprüche gegenüber Teilnehmer und Veranstalter. Die Versicherungen wurden zu üblichen Bedingungen abgeschlossen. Der Haftungsausschluss wird mit der Unterschrift des Teilnehmers allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Der/die TeilnehmerIn versichert ferner, nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamente zu stehen, die die Arbeitstüchtigkeit in irgendeiner Art und Weise beeinflussen können. Hat der/die TeilnehmerIn das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, so haften die Eltern oder der gesetzliche Vertreter.

Wir freuen uns, dass du mitmachen möchtest! Du erhältst von uns eine E-Mail mit weiteren Infos. Wenn du an dem Termin verhindert sein solltest, gib uns bitte rechtzeitig Bescheid, damit wir gut planen können. Danke!

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