Wichtig: Ihre Absichtserklärung ist nicht rechtsverbindlich, sondern dient dem Gründerteam zur Orientierung: Mit wie vielen Anteilen können wir bislang rechnen? Benötigen wir noch weitere Kommunikation und Klärung?
Gemäß des aktuellen Plans wird die Genossenschaft am 4. Februar gegründet, danach wird die Genossenschaftssatzung veröffentlicht und Anteile können real erworben werden.
Deswegen: Auch wenn Sie sich noch nicht fest dazu entschließen können, wie viele Anteile Sie tatsächlich erwerben möchten, sind wir dankbar über Ihre Absichtserklärung und die ungefähre Höhe Ihrer Beteiligung.
Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!
